Etwas rau im Ton wie ich finde kommt die zweite Antwort der oö. ÖVP, namentlich von LAbg. Thomas Stelzer, daher. Dass hier wie im zweiten Absatz erwähnt nicht wirklich effizient gegen die Verbreitung und Herstellung von Kinderpornografie vorgegangen wird, ist dem Herrn wohl entgangen. Ich werde wohl noch eine Email verfassen müssen.

Hier der Inhalt:

Sehr geehrter Herr Ing. Fladischer! Bezug nehmend auf Ihr E-Mail vom 11. Mai 2009 darf ich im Namen der OÖVP-Abgeordneten zum Oö. Landtag Stellung beziehen. Ihrem Vorwurf, dass es sich bei der Umsetzung unseres Antrages um das "Unsichtbarmachen" von Kinderpornografie und den damit verbundenen Straftaten handelt, kann insofern widersprochen werden, da die Sperrung des Zugriffs nicht anstatt sondern nach erfolgter Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durchgeführt werden soll. Natürlich bin ich auch Ihrer Meinung, dass die Betreiber und die Täter hinter derartigen Webseiten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Jedoch verstreicht zwischen dem Auffinden von kinderpornografischem Inhalt im Internet und der Ermittlung und Ausforschung der dahinterstehenden Täter - die oftmals im Ausland sitzen - erhebliche Zeit, die durch die Sperrung des Zugriffs überbrückt werden soll. Da es sich bei der Verbreitung von Kinderpornografie um eine Straftat handelt, die sich gegen die Unantastbarkeit der Würde des Menschen richtet, hat der Staat sogar die Verpflichtung einer Verbreitung kinderpornografischen Inhalts zum Schutze der Opfer entgegen zu wirken. Auch möchte ich den Vorwurf der staatlichen Zensur mit Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes widersprechen: "Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern". Da es sich bei Kinderpornografie (Herstellung als auch Verbreitung) weder um eine Meinungsäußerung noch um eine Handlung innerhalb der gesetzlichen Schranken handelt, geht der Vorwurf staatlicher Zensur ins Leere. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Hintergründe des von allen Fraktionen des Oö. Landtages einstimmig beschlossenen Antrages näher erläutern konnte. Mit besten Grüßen ________________________________ LAbg. Mag. Thomas Stelzer Klubobmann Klub der OÖVP-Landtagsabgeordneten Landhaus, 4021 Linz T: +43 (732) 7720 15090 F: +43 (732) 7720 15099 E: thomas.stelzer@ooe.gv.at http://www.klub.ooevp.at